Während der Prüfungssession
Kontaktstelle f¨¹r alle Probleme vor und w?hrend der Pr¨¹fungssession:
Pr¨¹fungsplanstelle, Tel. 044 632 20 68
Verbindliche Weisungen
- Die verbindliche Weisung zum Pr¨¹fungsplan ist immer ein fester Bestandteil des Pr¨¹fungsplanes.
- Grunds?tzlich: Legen Sie Pr¨¹fungen nur in einwandfreiem gesundheitlichen Zustand ab. Andernfalls nehmen Sie das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf - dadurch haben Sie keinen Anspruch auf eine allf?llige Annullierung.
Vor Beginn der Pr¨¹fungssession
Nach Beginn der Pr¨¹fungssession
- In jedem Fall die Pr¨¹fungsplanstelle sofort telefonisch informieren, damit die Examinator/innen rechtzeitig orientiert werden k?nnen. (Tel. 044 632 20 68)
- Wichtig: Besorgen Sie sich ein ausf¨¹hrliches ?rztliches Zeugnis, welches den Vorgaben der verbindlichen Weisung zum Pr¨¹fungsplan entspricht.
- Das weitere Vorgehen (z.B. ob noch weitere Pr¨¹fungen absolviert werden oder nicht) wird telefonisch mit der Pr¨¹fungsplanstelle besprochen.
- Auch wenn Sie aus anderen Gr¨¹nden h?herer Gewalt an der Teilnahme der Pr¨¹fungen verhindert sind, ist in jedem Fall die Pr¨¹fungsplanstelle sofort telefonisch zu informieren, damit die Examinator/innen rechtzeitig orientiert werden k?nnen. (Tel. 044 632 20 68)
- Das weitere Vorgehen wird telefonisch mit der Pr¨¹fungsplanstelle besprochen.
Die Pr¨¹fungsplanstelle ist w?hrend der ganzen Pr¨¹fungssession erreichbar. Rufen Sie uns an (Tel. 044 632 20 68) ¨C wir werden versuchen, Ihnen zu helfen.